UGAL

Besondere Bedingungen für die Anmeldung und Zulassung zum Vorbereitungsjahr für das Erlernen der rumänischen Sprache
 

1. Allgemeine Bedingungen:
Das Vorbereitungsjahr für das Erlenen der rumänischen Sprache richtet sich an ausländische Staatsbürger ohne Rumänischkenntnisse, die in Rumänien ein Universitäts- oder Postgraduiertenstudium in rumänischer Sprache absolvieren möchten.
 
2. Kategorien von Kandidaten:
2.1. Im Ausland lebende Rumänen
Die Kategorie der im Ausland lebenden Rumänen umfasst in Übereinstimmung mit den Bestimmungen des Gesetzes Nr. 299/2007 über die Unterstützung der im Ausland lebenden Rumänen, wieder veröffentlicht, mit nachträglichen Änderungen und Ergänzungen:

  1. Personen, die sich frei zu ihrer rumänischen kulturellen Identität bekennen, Personen rumänischer Herkunft und Angehörige des rumänischen Sprach- und Kulturkreises, die außerhalb der Grenzen Rumäniens leben, unabhängig von der verwendeten ethnischen Bezeichnung (Armenier, Aromunen, Basarabier, Bukowiner, Kuzto-Vlahs, Dakorumänen, Farseriten, Hertaner, Istro-Rumänen, Donaulateiner, Makedorumänen, Mazedorumänen, Maramurescher, Megleniten, Megleno-Rumänen, Moldauer, Moldovlahen, Rrămani, Rumâni, Vlahi, Vlasi, Volohi, Makedo-Armanji), sowie alle anderen lexikalischen Formen, die semantisch mit den oben genannten verwandt sind;
  2. Ausgewanderte Rumänen, unabhängig davon, ob sie die rumänische Staatsbürgerschaft behalten haben oder nicht, ihre Nachkommen und rumänische Staatsbürger mit ständigem Wohnsitz oder Aufenthalt im Ausland.

 
2.2. Ausländische Bürger aus EU-, EWR-, EG- und Nicht-EU-Mitgliedstaaten
Ausländische Bürger sind Personen, welche die Staatsangehörigkeit eines EU- oder Nicht-EU-Staates besitzen.
Ausländische Staatsangehörige können gemäß den gesetzlichen Bestimmungen über die Organisation und Durchführung des Vorbereitungsjahres der rumänischen Sprache an den Hochschulen eingeschrieben werden.
 
3. Die Dauer des Studienvorbereitungsjahres beträgt 1 akademisches Jahr (2 Semester x 14 Wochen) für Bachelor-/Master-/Doktoratsstudien. Die Teilnahme an Rumänisch-Lehrgängen ist verbindlich.
 
4. Zulassungsunterlagen und -bedingungen

4.1. IM AUSLAND LEBENDE RUMÄNEN
4.2. AUSLÄNDISCHE BÜRGER AUS EU-, EWR-, EG-MITGLIEDSTAATEN
4.2.1. VORBEREITUNGSJAHR– BACHELORSTUDIEN
4.2.2. VORBEREITUNGSJAHR– MASTERSTUDIEN
4.3. AUSLÄNDISCHE STAATSANGEHÖRIGE AUS NICHT-EU-STAATEN
4.3.1. VORBEREITUNGSJAHR- BACHELORSTUDIEN
4.3.2. VORBEREITUNGSJAHR– MASTERSTUDIEN

 
5. Studiengebühren
Für ausländische Bürger aus EU- und Nicht-EU-Mitgliedstaaten beträgt die Studiengebühr 220 Euro/Monat.
Die Bearbeitungsgebühr für die Bewerbung beträgt 50 Euro.