Dokumente und Zulassungsbedingungen für das Vorbereitungsjahr für das Erlernen der rumänischen Sprache KANDIDATEN AUSLÄNDISCHE BÜRGER AUS NICHT-EU-STAATEN - Masterstudien -
Kandidaten, die an der Zulassung zum Präsenzunterricht - Vorbereitungsjahr für das Erlernen der rumänischen Sprache - teilnehmen möchten, müssen die folgenden Kriterien erfüllen:
- Abschluss einer im Herkunftsland zugelassenen und vom Bildungsministerium anerkannten Sekundarschule. Die Liste der vom Bildungsministerium anerkannten Sekundarschulabschlüsse kann in der beigefügten Datei eingesehen werden: Lista diplomelor de liceu recunoscute de ME.pdf
- Abiturzeugnisse werden gegebenenfalls überbeglaubigt oder mit einer von den zuständigen Behörden des Herkunftslandes ausgestellten Echtheitsbescheinigung versehen; die Überbeglaubigung wird vom Außenministerium des ausstellenden Landes und der rumänischen Botschaft/Konsularbüro in diesem Land oder vom Außenministerium des ausstellenden Landes und seiner Botschaft/Konsularbüro in Rumänien und dem rumänischen Außenministerium vorgenommen; für Länder, in denen keine diplomatischen Vertretungen Rumäniens vorhanden sind gibt oder die keine diplomatischen Vertretungen in Rumänien haben, werden die Studiendokumente vom Bildungsministerium und vom Außenministerium des ausstellenden Landes gebilligt. Die Liste der Länder, wofür eine Apostille oder Überbeglaubigung erforderlich ist, finden Sie unter folgender Adresse: https://cnred.edu.ro/ro/lista-statelor-pentru-care-se-solicit%C4%83-apostilarea-sau-supralegalizarea.
Die Anerkennung der Zensuren wird anhand des vom Bildungsministerium herausgegebenen Äquivalenzrasters ermittelt, das in der beigefügten Datei eingesehen werden kann: Benotungssysteme auf voruniversitärer Ebene im Ausland.
Die Bewerbungsunterlagen müssen in einem Umschlag sein und folgende Dokumente enthalten:
- das Standard-Bewerbungsformular, die Selbstverpflichtung des Kandidaten, sowie die Einverständniserklärung mit der Verarbeitung personenbezogener Daten;
- Abiturdiplom- originalgetreue Kopie und beglaubigte Übersetzung des Originaldokuments;
- Zeugnisse- originalgetreue Kopie und beglaubigte Übersetzung des Originaldokuments;
- Bachelordiplom - originalgetreue Kopie und beglaubigte Übersetzung des Originaldokuments;
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Anlage zum Bachelordiplom, eine originalgetreue beglaubigte Kopie und eine beglaubigte Übersetzung des Originaldokuments;
Diplome, die in Staaten, die nicht Vertragsparteien des Haager Apostille-Übereinkommens sind, ausgestellt wurden, werden durch folgende Einrichtungen beglaubigt:- Bildungsministerium und Außenministerium des ausstellenden Landes, Botschaft/Konsulat von Rumänien im ausstellenden Land und Außenministerium von Rumänien, oder durch:
- Bildungsministerium des ausstellenden Landes, Botschaft/Konsulat des ausstellenden Landes in Rumänien und Außenministerium Rumäniens;
Ausnahmen von der Pflicht zur Überbeglaubigung sind gesetzlich, durch einen internationalen Vertrag, dem Rumänien beigetreten ist, oder auf der Grundlage der Gegenseitigkeit möglich.
- Antrag auf Erteilung eines Zulassungsschreibens zum Studium;
- Geburtsurkunde- Kopie und beglaubigte Übersetzung;
- Reisepass- Kopie;
- Personalausweis- Kopie und beglaubigte Übersetzung;
- Dokument, in dem das in den besuchten Bildungseinrichtungen angewandte Benotungssystem beschrieben wird (mit Zensuren zwischen „Nicht bestanden” und „Ausgezeichnet”);
- 4 (vier) Reisepassfotos;
- ärztliche Bescheinigungin einer internationalen Sprache, woraus hervorgeht, dass der Inhaber der Bescheinigung nicht an einer ansteckenden/chronischen Krankheit leidet;
Kandidaten, die ihre Unterlagen online unter This email address is being protected from spambots. You need JavaScript enabled to view it. einreichen möchten, müssen die folgenden Dokumente in gescannter Form/Fotokopie im Format *.jpeg beifügen:
- das Standard-Bewerbungsformular, die Selbstverpflichtung des Kandidaten, sowie die Einverständniserklärung mit der Verarbeitung personenbezogener Daten;
- Abiturdiplom und eine beglaubigte Übersetzung;
- Zeugnisse und beglaubigte Übersetzung;
- Bachelordiplom und eine beglaubigte Übersetzung;
- Diplomzusatz und beglaubigte Übersetzung;
- Bildungsministerium und Außenministerium des ausstellenden Landes, Botschaft/Konsulat von Rumänien im ausstellenden Land und Außenministerium von Rumänien, oder durch:
- Bildungsministerium des ausstellenden Landes, Botschaft/Konsulat des ausstellenden Landes in Rumänien und Außenministerium Rumäniens;
Ausnahmen von der Pflicht zur Überbeglaubigung sind gesetzlich, durch einen internationalen Vertrag, dem Rumänien beigetreten ist, oder auf der Grundlage der Gegenseitigkeit möglich.
- Antrag auf Erteilung eines Zulassungsschreibens zum Studium;
- Geburtsurkunde- beglaubigte Übersetzung;
- Reisepass;
- Personalausweis- beglaubigte Übersetzung;
- Dokument, in dem das in den besuchten Bildungseinrichtungen angewandte Benotungssystem beschrieben wird (mit Zensuren zwischen „Nicht bestanden” und „Ausgezeichnet”);
- Passfoto;
- ärztliche Bescheinigungin einer internationalen Sprache, woraus hervorgeht, dass der Inhaber der Bescheinigung nicht an einer ansteckenden/chronischen Krankheit leidet;
- eine eidesstattliche Erklärung über die Echtheit und Übereinstimmung zwischen den digitalen/gescannten Dokumenten und dem Original.
Die Aufnahmeprüfung besteht aus einer wettbewerbsorientierten Prüfung auf der Grundlage eines Portfolios, wobei der Zulassungsdurchschnittsnote 100 % der Durchschnittsnote der Bachelorprüfung beträgt.